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   BVerwG, 22.06.2015 - 5 B 23.15 (5 C 25.15)   

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https://dejure.org/2015,16484
BVerwG, 22.06.2015 - 5 B 23.15 (5 C 25.15) (https://dejure.org/2015,16484)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2015 - 5 B 23.15 (5 C 25.15) (https://dejure.org/2015,16484)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2015 - 5 B 23.15 (5 C 25.15) (https://dejure.org/2015,16484)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2015 - 12 A 660/14

    Versagung eines studiendauerabhängigen Teilerlasses im Studiengang Architektur;

    Als Antrag auf Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO war die Eingabe der Beklagten mit Blick auf die zwischenzeitlich ergangenen Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2015 - 5 B 22.15 (5 C 24.15), 5 B 23.15 (5 C 25.15), 5 B 24.15 (5 C 30.15) - nicht aufzufassen.

    Die Revision wird - auch mit Rücksicht auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2015 - 5 B 22.15 (5 C 24.15), 5 B 23.15 (5 C 25.15), 5 B 24.15 (5 C 30.15) - gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2015 - 12 A 430/14

    Gewährung eines studiendauerabhängigen Teilerlasses einer Darlehensschuld;

    Als Antrag auf Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO war die Eingabe der Beklagten mit Blick auf die zwischenzeitlich ergangenen Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2015 - 5 B 22.15 (5 C 24.15), 5 B 23.15 (5 C 25.15), 5 B 24.15 (5 C 30.15) - nicht aufzufassen.

    Die Revision wird - auch mit Rücksicht auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2015 - 5 B 22.15 (5 C 24.15), 5 B 23.15 (5 C 25.15), 5 B 24.15 (5 C 30.15) - gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 12 A 2144/13

    Antrag auf Bewilligung eines studiendauerabhängigen Teilerlasses beim

    Die Revision wird - auch mit Rücksicht auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2015 - 5 B 22.15 (5 C 24.15), 5 B 23.15 (5 C 25.15), 5 B 24.15 (5 C 30.15) - gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2015 - 12 A 431/14

    Versagung eines studiendauerabhängigen Teilerlasses im Studiengang

    Auch mit Blick darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht auf die Beschwerden der Beklagten hin die Revision gegen die in der Anhörungsverfügung vom 12. Juni 2015 genannten Urteile des Senats vom 15. Dezember 2014 nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen hat (Beschlüsse vom 22. Juni 2015 - 5 B 22.15 (5 C 24.15), 5 B 23.15 (5 C 25.15), 5 B 24.15 (5 C 30.15), fehlt es an einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i. S. v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
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